Vermieterbescheinigung

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Ab dem 1. November 2015 gilt bundesweit ein einheitliches Meldegesetz. Das bedeutet unter anderem: Wenn jemand umzieht, muss er dies nicht mehr nur einfach bei der zuständigen Behörde melden - er benötigt dafür auch eine Bestätigung vom Vermieter. Vermieter werden ihrerseits verpflichtet, eine solche Bescheinigung auszustellen, wenn ein neuer Mieter ein- oder auszieht.

Strafen bei Unterlassen der Meldepflicht
Meldet ein Mieter seinen Ein- bzw. Auszug nicht oder nicht rechtzeitig beim Einwohnermeldeamt, riskiert er ein Bußgeld von 1.000 EUR. Doch auch auf Sie als Vermieter wartet ein Bußgeld von bis zu 1.000 EUR, wenn Sie dem Mieter zu spät oder sogar keine Vermieterbescheinigung ausstellen.


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Herzliche Grüße aus Niedersachsen


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